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   BSG, 21.08.1986 - 11b RAr 8/85   

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https://dejure.org/1986,9134
BSG, 21.08.1986 - 11b RAr 8/85 (https://dejure.org/1986,9134)
BSG, Entscheidung vom 21.08.1986 - 11b RAr 8/85 (https://dejure.org/1986,9134)
BSG, Entscheidung vom 21. August 1986 - 11b RAr 8/85 (https://dejure.org/1986,9134)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Übernahme der Kosten für Unterkunft und Verpflegung während einer Rehabilitationsmaßnahme in einer Werkstatt für Behinderte

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kostenübernahme - Unterkunftskosten - Verpflegungskosten - Rehabilitationsmaßnahme - Behindertenwerkstatt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 60, 197
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BSG, 27.04.1989 - 11 RAr 14/87

    Blindenspezifischer Vorkurs als berufsfördernde Leistung zur Rehabilitation,

    Kapitel am 1. Juli 1983 den streitigen Anspruch auf sich übergeleitet hat, ein Fall der notwendigen Beiladung vorliegt (vgl hierzu BSGE 60, 197, 199 = SozR 4100 § 56 Nr 19).

    Die §§ 102 ff SGB 10 sind auch dann allein für die Rechtsbeziehungen zwischen den Leistungsträgern maßgebend, wenn ein Leistungsträger einen Sozialleistungsanspruch vor dem 1. Juli 1983 nach § 90 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) aF auf sich übergeleitet und diesen im anhängigen Verfahren geltend gemacht hatte (BSG SozR 4100 § 58 Nr 16; BSGE 60, 197, 198 = SozR 4100 § 56 Nr 19; BSG Urteil vom 14. Juni 1988 - 11 RAr 8/87 -).

  • BSG, 14.06.1988 - 11 RAr 8/87

    Anspruch auf Übergangsgeld nach § 59 AFG - Behinderter

    Das Recht des Klägers gründet sich, obwohl dieser den Anspruch des Beigeladenen schon vor dem 1. Juli 1983 auf sich übergeleitet hatte, auf § 104 SGB 10 (vgl das Urteil des Bundessozialgerichts -BSG- in BSGE 60, 197, 198 f = SozR 4100 § 56 Nr. 19).

    Da die BA ihre Leistungen grundsätzlich bei wirtschaftlichen Schäden aus einem nicht funktionierenden Arbeitsmarkt zu erbringen hat, während ihr nicht die Fürsorge für die Folgen von Krankheit oder Gebrechen obliegt, könnte man annehmen, daß wirtschaftliche Verluste, die sich sowohl aus den Bedingungen des Arbeitsmarktes als auch aus Krankheit oder Gebrechen ergeben (vgl auch BSGE 60, 197, 200 = SozR 4100 § 56 Nr. 19), nicht von der BA, sondern von der Krankenkasse oder dem Träger der Sozialhilfe zumal dann abzudecken sind, wenn - wie hier - das Gebrechen den bedeutenderen Umstand darstellt und wenn man dem Übg Lohnersatzfunktion zuschreibt (Krebs, AFG, Rz 1 zu § 59, Stand: Juni 1986; vgl ferner SozR 4100 § 59 Nr. 2 S 3 - querschnittsgelähmter Zimmerer-Lehrling - und Gagel/Steinmeyer AFG, § 59 Nr. 4).

  • BSG, 01.04.1993 - 7/9b RAr 16/91

    Verpflegungskostenzuschuß - Behinderter - Pendler - Rehabilitation

    Dem trug schon die Änderung des § 56 Abs. 3 Nr. 3a Arbeitsförderungsgesetz (AFG) durch das Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz (AFKG) Rechnung, die die Anforderungen an die Übernahme der Kosten bei Unterkunft und Verpflegung verschärft hat (vgl BSGE 60, 197, 200 = SozR 4100 § 56 Nr. 19).
  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 13/89

    Berufsausbildungsbeihilfe - Bedarf für den Lebensunterhalt - auswärtige

    Dem sind der 12. Senat des BSG im Urteil vom 25. März 1976 (SozR 4440 § 11 Nr. 1), der 7. Senat im Urteil vom 21. März 1978 - 7 RAr 84/76 - (AuB 1979, 154) und im Grundsatz der 11. Senat im Urteil vom 21. August 1986 zu einer Rehabilitationsmaßnahme (BSGE 60, 197 = SozR 4100 § 56 Nr. 19) gefolgt.
  • BSG, 27.04.1989 - 11 RAr 21/88

    Anrechnung von Krankengeldbezug auf Arbeitslosenhilfe, Herstellungsanspruch beim

    10. Januar 1983), der Tatbestand einer notwendigen Beiladung vorliegt (vgl hierzu BSGE 60, 197, 199 = SozR 4100 § 56 Nr. 19).
  • LSG Hessen, 12.08.1987 - L 6 Ar 1522/84

    Rehabilitation; Förderung; Arbeitstrainingsstufe; Behindertenwerkstatt; Prognose;

    Die Klägerin verfügte jedoch seit dem Tod ihrer Schwester im Herbst 1981 über keinen Haushalt außerhalb des Wohnheimes mehr (vgl. Urteil des BSG vom 21. August 1986 - 11 b RAr 8/85).
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